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Blick über die reifen Ähren des Maifelds
Blick über die reifen Ähren des Maifelds
Blick über die reifen Ähren des Maifelds
Blick über die reifen Ähren des Maifelds
Blick über die reifen Ähren des Maifelds
Katholische Kirchengemeinde Maifeld
Blick über ein gelb blühendes Rapsfeld
Blick über ein gelb blühendes Rapsfeld
Blick über ein gelb blühendes Rapsfeld
Blick über ein gelb blühendes Rapsfeld
Blick über ein gelb blühendes Rapsfeld
Katholische Kirchengemeinde Maifeld
Man blickt auf ein Feld mit Sonnenblumen darüber wolkenverhangener Himmel
Man blickt auf ein Feld mit Sonnenblumen darüber wolkenverhangener Himmel
Man blickt auf ein Feld mit Sonnenblumen darüber wolkenverhangener Himmel
Man blickt auf ein Feld mit Sonnenblumen darüber wolkenverhangener Himmel
Man blickt auf ein Feld mit Sonnenblumen darüber wolkenverhangener Himmel
Katholische Kirchengemeinde Maifeld
Man sieht die Silhouette der Stadt Muenstermaifeld im Abendlicht bei Schnee
Man sieht die Silhouette der Stadt Muenstermaifeld im Abendlicht bei Schnee
Man sieht die Silhouette der Stadt Muenstermaifeld im Abendlicht bei Schnee
Man sieht die Silhouette der Stadt Muenstermaifeld im Abendlicht bei Schnee
Man sieht die Silhouette der Stadt Muenstermaifeld im Abendlicht bei Schnee

Gremien der Katholischen Kirchengemeinde Maifeld

Pfarrgemeinderat

PGR

Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrei.

Das Engagement der Christen in ihrer "Gemeinde vor Ort" kommt auf besondere Weise im Pfarrgemeinderat zum Ausdruck. Er trägt als gewähltes Gremium - zusammen mit dem Seelsorgeteam - Verantwortung für das Leben in der Pfarrgemeinde. Dabei kommt es den Frauen und Männern des Pfarrgemeinderates zu, in allen Fragen des Gemeindelebens beratend und beschließend mitzuwirken.

Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei Maifeld setzt sich aus den hauptamtlich tätigen Personen des Seelsorgeteams und ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern aus der Pfarrgemeinde Maifeld zusammen.

 

Nächste Sitzung: Der Pfarrgemeinderat trifft sich zu einem Klausurtag am Samstag, 14. März im Gemeindezentrum Ochtendung. Die nächste PGR-Sitzung ist am 07. April. 

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates (Wahl am 08.11.2025) sind:

Ackermann, Mechthild                    Gering

Böer, Helga                                        Wierschem

Klee, Andrea                                      Gappenach

Mika, Lukas (Beisitzer)                     Gappenach

Münch, Tobias                                   Pillig

Puth, Christa                                      Gappenach

Steffens, Werner                               Gering

Theis, Birgit (Vorsitzende)                Pillig

Wagner, Irmine                                  Mertloch

Wolf, Ursula (stv. Vorsitzende)        Kalt

und als Hauptamtlicher: Pfarrer Andreas Kern.

Kontakt:

Telefonischer Kontakt bitte über Ihr Pfarrbüro.

Die angesprochenen Ratsmitglieder rufen Sie dann zurück.

Verwaltungsrat (nur wirtschaftliche Belange)

VR

Die Kirchengemeinden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch auf materielle Mittel angewiesen. Geordnet ist die kirchliche Vermögensverwaltung sowohl durch kirchliches als auch durch staatliches Recht.

Das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden, ist Aufgabe des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde.

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.

Im Bistum Trier werden die Mitglieder der Verwaltungsräte von den Pfarrgemeinderäten für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.


Nächste Sitzung:
Montag, 11.03.2026, um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Münstermaifeld.

 

Der Immobilienausschuss mit Vertretern aus VR und PGR trifft sich am Donnerstag, 26. Februar 2026 um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Münstermaifeld.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind:

Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Maifeld setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Hannelore Castor

Pillig

Thomas Pinger

Polch

Kurt Becker

Münstermaifeld

Martina Heinemann

Gappenach

Christa Siekmann

Kalt

Rita Ketter

Polch

Kurt Fuhrmann

Pillig

Peter Brachtendorf

Kollig

Norbert Lehnen

Wierschem

Tobias Münch (Vertreter aus PGR)

Pillig

Rudolf Ehlen

Naunheim

 

Kontakt

Kontakt über das Pfarrbüro in Münstermaifeld.

Die angegebenen Personen rufen Sie gerne zurück.

Verwaltungsratswahl 2026

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Maifeld besteht aus 10 Mitgliedern, davon wird jetzt die Hälfte neu gewählt. Dazu brauchen wir Wahlvorschläge.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?
Die entsprechenden Formulare mit weiteren Informationen erhalten Sie im jeweiligen Pfarrbüro, bzw. liegen diese in allen Kirchen aus. Abgeben bis 15. März.

Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist. Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  2. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  3. der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
  4. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  5. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen.

Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
  • Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.

Nutzen Sie für den Wahlvorschlag den nebenstehenden Vordruck oder die Vordrucke, die in den Kirchen ausliegen.

Der Wahlvorschlag muss spätestens 15. März 2026 beim Wahlvorstand für die Wahl zum Verwaltungsrat (Pfarrbüro Münstermaifeld oder Pfarrbüro Polch) abgegeben werden.

 Infos bei Birgit Theis oder Ursula Wolf oder bei Pfarrer Andreas Kern.

 

Der Wahlvorstand